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Documento #id 77941

id: 77941
title: Entscheidung darüber, wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beschlossen hat, einem Unternehmen eine Verwaltungsgebühr aufzuerlegen, weil es sich zu Unrecht selbst zu einer KMU-Größenkategorie erklärt hat (Rechtssache 95/2026/RVK)
link: https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/de/226782
content:

Sehr geehrter Herr X, 


Im Januar 2026 reichten Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde darüber ein, wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beschlossen hat, Ihrem Unternehmen wegen einer falschen KMU-Größenerklärung eine Verwaltungsgebühr aufzuerlegen.


Im Jahr 2017 haben Sie im Rahmen Ihres Antrags auf Ermäßigungsgebühren für KMU eine KMU-Größenerklärung abgegeben. Sie gaben an, dass Ihr Unternehmen als „kleines“ KMU betrachtet werden sollte. Sie behaupteten, dass Sie die Größe ein Jahr später proaktiv von klein auf mittel korrigiert hätten [1].


Die ECHA leitete das KMU-Prüfverfahren ein und kam zu dem Schluss, dass Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt Ihres Antrags im Jahr 2017 als „mittel“ und somit nicht als „klein“ hätte eingestuft werden müssen. Die ECHA stellte ferner fest, dass Sie die einschlägigen Anweisungen zur Berichtigung der KMU-Größenkategorie [2] nicht befolgt hatten.NM. Eventuali favoriti sono registrati solo nel tuo browser